Mitglied werden

Mitglied kann jeder unbescholtene Bürger werden, der an den Zielen des Vereins interessiert ist; außerdem juristische Personen, die ihren Sitz oder ihren Wirkungsbereich in der Stadtmitte haben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

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Rechte und Pflichten der Mitglieder; Mitgliedsbeitrag

Die Mitglieder besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Die Mitglieder sind gehalten, die Bestimmungen der Satzung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des erweiterten Vorstandes zu befolgen, sowie den Verein bei Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Die Höhe des Beitrags (derzeit 12,00 Euro) bestimmt die Mitgliederversammlung.